Vertragsabschluß
Durch die Unterschrift des Schülers oder des gesetzlichen Vertreters gilt der Ausbildungsvertrag als abgeschlossen.
Bezahlung des vereinbarten Honorars
Die Begleichung des Honorars kann in bar, per Überweisung/Dauerauftrag oder im Lastschriftverfahren erfolgen. Bei einem Halbjahres- oder Endlosvertrag besteht die Möglichkeit, den Gesamtbetrag komplett im Voraus zu bezahlen oder in regelmäßigen monatlichen Raten per Dauerauftrag/Lastschriftverfahren zu überweisen. Die Zahlungsweise ist im Vertrag vermerkt. Die 4- oder 10-er-Stundenkarte muss vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde gekauft und bezahlt werden.
Ende des Ausbildungsvertrages
Der Vertrag wird die vereinbarte Dauer laut Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch zu den vereinbarten Konditionen, ist jedoch nach Ablauf mit einer Frist von 6 Wochen kündbar. Der Endlosvertrag ist nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten jederzeit mit einer Frist zum Monatsende kündbar. Eine Rückerstattung der bezahlten Honorare ist bei Abbruch der Ausbildung seitens des Schülers nicht möglich. Geschieht der Ausbildungsabbruch aufgrund besonderer Vorkommnisse seitens der Musikschule, kann eine Rückerstattung der bezahlten Beträge nach Absprache erfolgen.
Gruppenunterricht
Die Gebühren für Gruppenunterricht gelten pro Monat und Schüler. Es ist nur die Variante "Endlosvertrag" möglich. Eine Kündigung nach frühestens 3 Monaten ist jederzeit zum Monatsende möglich. Kündigt ein Schüler einer Zweiergruppe, so endet der Vertrag der gesamten Gruppe. Eine Weiterführung des Vertrages zum Einzelunterricht ist nicht möglich. Es gelten ansonsten dieselben Bedingungen wie beschrieben. Die Musikschule behält sich vor, einzelne Gruppenmitglieder vom Unterricht auszuschließen, die nachweislich die AGB´s missachten.
Die Stundenkarte
Nach Begleichung des Ausbildungshonorars erhält der Schüler/in eine entsprechende Punktekarte. Die Karte ist personalisiert und nicht übertragbar. Diese Stundenkarte verbleibt in der Schule, nach Beendigung der Unterrichtsstunde bestätigt die Musikschule die Erfüllung. Bei Verlust der Karte kann nach Absprache eine Ersatzkarte mit den verbliebenen Reststunden ausgehändigt werden. Bei Missbrauch, Fälschung oder einem Versuch dazu, endet der Ausbildungsvertrag sofort, ohne Rückerstattung der bezahlten Beträge. Eine Anzeige wegen versuchten Betruges kann ggf. folgen. Eine Rückerstattung von nicht erfüllten Unterrichtsstunden ist nicht möglich.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtstermine werden bei Abschluss eines Halbjahres- / oder Endlosvertrages vorab vereinbart. Die Unterrichtsstunden einer Stundenkarte können kurzfristig oder in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Auch ein komprimierter Blockunterricht ist bei Stunden-/ Punkteverträgen somit möglich.
Eine Unterrichtsstunde entspricht 40 Minuten im Einzel- und im Gruppenunterricht. Um niemand zu benachteiligen, bitte ich um die Einhaltung der Anfangs- und Endzeit der vereinbarten Unterrichtsstunden. Die Musikschule übernimmt keine Aufsichtspflicht und somit keine Haftung außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten.
Inhalt einer Unterrichtsstunde
Dem Schüler/in werden in der Unterrichtsstunde diverse Kenntnisse vermittelt. Sie basieren auf festgelegten, ausgearbeiteten Lernzielen. Diese Kenntnisse sollten in Eigenarbeit vertieft und geübt werden, da in den folgenden Unterrichtsstunden darauf aufgebaut wird. Sollten Lernziele nicht erreicht werden, die auf mangelnde Eigeninitiative zurückzuführen sind, kann die Musikschule nicht haftbar gemacht werden.
Unterrichtsraum
Der Unterricht findet im Raum der Musikschule "Trommel-Schule Alex Just" in 74080 Heilbronn, Sperlingweg 5, statt.
Sollte der Unterricht auf Wunsch außerorts des Unterrichtsraumes erfolgen, so muss ein Instrument für den Schüler zur Verfügung gestellt werden.
Eine Pauschale von 5 Euro für Hausbesuche, sowie eine Kilometerpauschale ( km x 0,30€ x 4 ) pro Monat wird vertraglich vereinbart.
Fehlzeiten
Unentschuldigte, nicht wahrgenommene, aber vereinbarte Unterrichtstermine können nicht zurückerstattet werden. Bei Stundenverträgen werden nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden als erfüllt vermerkt. Bei Minderjährigen liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Rechtzeitig gemeldete Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, usw.) gelten als entschuldigt und werden nicht auf der Punktekarte vermerkt.
Schulferienzeit
Ein Musikunterricht während der Haupt-Ferienzeit ist möglich. Eine Anpassung/Änderung der Unterrichtszeiten wird abgesprochen. Während den Ferienzeiten gelten ebenfalls die o.g. Regelungen bzgl. Fehlzeiten und Unterrichtszeiten. Individuelle Absprachen sind jedoch jederzeit möglich. Schließung der Musikschule während der Ferienzeit wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Versicherung
Der Schüler/in sind durch die "Trommel-Schule Alex Just" nicht gegen Unfallschäden auf dem Schulweg oder im Unterrichtsraum versichert. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung von Privateigentum des Schülers/in.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Heilbronn.
Heilbronn, November 2011