Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)





Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen der "trommel-schule.de / Musikschule Alex Just" und dem Schüler, bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Durch die Unterschrift gelten diese Bedingungen als zur Kenntnis genommen und als akzeptiert. Eine Ergänzung oder Änderung einzelner Punkte der AGB´s ist jederzeit möglich. Ausbildungsrelevante Änderungen sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.   



Vertragsabschluß  


Durch die Unterschrift des Schülers bzw. des gesetzlichen Vertreters gilt der Ausbildungsvertrag als abgeschlossen.

                                                                                                                                                                                         


Gebühren


Die monatlichen Gebühren errechnen sich aus einem Jahresbetrag. Dieser Betrag wird durch die Monate (12) geteilt. Eine Unterbrechung der Gebührenbezahlung im Endlosvertrag während der Ferienzeit besteht nicht. Die Begleichung der Gebühren eines Endlosvertrages wird in regelmäßigen Raten per Dauerauftrag bezahlt. Die Bankverbindung ist im Vertrag vermerkt. Bei Zahlungsverzug kann die Unterrichtsstunde verweigert werden, ein Mahnverfahren über wahrgenommene und nicht bezahlte Unterrichtsstunden wird ggf. angestrebt. Honorarabrechnungen an die Musikschule Alex Just sind nach § 4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit


 

Zahlung per Rechnung


Bei dieser Vereinbarung wird die geleistete Unterrichtszeit zum Monatsanfang des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Diese Variante des Endlosvertrages erlaubt eine individuelle, flexible Unterrichtsplanung ohne festgelegte Unterrichtszeiten. Abgerechnet wird im 10-Minuten-Takt basierend auf der Gebühr einer Unterrichtsstunde laut Gebührenliste (€ / 10 Minuten).



Ende des Ausbildungsvertrages


Der Endlosvertrag verlängert sich automatisch mit den vereinbarten Konditionen und ist nach einer Mindestlaufzeit von 2 Monaten jederzeit fristlos zum Monatsende formlos, jedoch schriftlich kündbar. Eine Rückerstattung der bezahlten Honorare ist bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung seitens des Schülers nicht möglich. Geschieht der Ausbildungsabbruch aufgrund besonderer Vorkommnisse seitens der Musikschule, kann eine Rückerstattung der bezahlten Beträge nach Absprache erfolgen. Nach mehrmaligen wahrgenommenen, aber nicht bezahlten Unterrichtsstunden, wird der Ausbildungsvertrag beendet. Ein Mahnverfahren über nicht bezahlte Unterrichtseinheiten wird eröffnet.


 

Die Stundenkarte


Nach Begleichung des Ausbildungshonorars erhält der Schüler/in eine entsprechende Punktekarte. Die Karte ist personalisiert und nicht übertragbar. Diese Stundenkarte verbleibt in der Schule, nach Beendigung der Unterrichtsstunde bestätigt die Musikschule die Erfüllung. Eine Rückerstattung von nicht erfüllten Unterrichtsstunden ist nicht möglich. Sind alle vereinbarten Unterrichtsstunden erfüllt, wird dies schriftlich dem Schüler und seinen Eltern mitgeteilt. Eine Kopie mit den wahrgenommenen Unterrichtsstunden der Stundenkarte bestätigt dies. Eine Weiterführung des Unterrichts auf Stundenkarte wird durch den Kauf einer neuen Karte fortgesetzt. Ein Wechsel in eine andere Unterrichts-Option ist möglich.


 

Der Schnuppermonat


Es werden Unterrichtstunden   (Stundenkarte)   vertraglich vereinbart. Die Bezahlung erfolgt bei Vertragsabschluss in bar oder per Überweisung spätestens in der zweiten Woche nach der ersten Unterrichtsstunde. Erfolgt keine pünktliche Bezahlung, können die restlichen Unterrichtsstunden verweigert werden. Dieser Vertrag endet automatisch und kann nicht verlängert werden. Jeder Schüler hat nur einmal die Möglichkeit, einen Schnuppermonat zu bekommen. Eine Rückerstattung der nicht wahrgenommenen Stunden kann nicht erfolgen.

 


Unterrichtszeiten  


Die Unterrichtstermine werden bei Abschluss eines Endlosvertrages vorab vereinbart. Die Unterrichtsstunden einer Stundenkarte können kurzfristig und/oder in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Auch ein komprimierter Blockunterricht ist bei Stunden-/ Punkteverträgen somit möglich.

Eine Unterrichtsstunde entspricht 30 Minuten im Einzel- und im Gruppenunterricht. Um niemand zu benachteiligen, bitte ich um die Einhaltung der Anfangs- und Endzeit der vereinbarten Unterrichtsstunden. Die Musikschule übernimmt keine Aufsichtspflicht und somit keine Haftung außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten.


 

Inhalt einer Unterrichtsstunde


Dem Schüler/in werden in der Unterrichtsstunde diverse Kenntnisse vermittelt. Sie basieren auf festgelegten, ausgearbeiteten Lernzielen. Diese Kenntnisse sollten in Eigenarbeit vertieft und geübt werden, da in den folgenden Unterrichtsstunden darauf aufgebaut wird. Sollten Lernziele nicht erreicht werden, die auf mangelnde Eigeninitiative zurückzuführen sind, kann die Musikschule nicht haftbar gemacht werden.

 


Unterrichtsraum


Der Präsenz-Musik-Unterricht findet im Raum der Musikschule "trommel-schule Alex Just" in 74226 Nordheim-Nordhausen, Falkenstr.8 statt.

 


Fehlzeiten


Unentschuldigte, nicht wahrgenommene, aber vereinbarte Unterrichtstermine können nicht zurückerstattet werden. Bei Minderjährigen liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Rechtzeitig gemeldete Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, usw.) gelten als entschuldigt und werden nicht auf der Punktekarte vermerkt. Nach Absprache können entschuldigte Termine nachgeholt werden. Abgesagte Unterrichtsstunden seitens der Musikschule werden ebenfalls nach Absprache nachgeholt.

 

 

Schulferienzeit


Die Musikschule ist während der Ferienzeit geschlossen. Ferien werden jedoch genutzt, um eventuelle abgesagte Unterrichtsstunden seitens der Musikschule nachzuholen. Ein fortlaufender Musikunterricht während der Schulferienzeit ist grundsätzlich nicht geplant. Abweichende Ferienunterrichtszeiten werden rechtzeitig bekanntgegeben und namentlich vermerkt. Ersatzunterricht für geplante, aber nicht wahrgenommene Zeiten findet nicht statt. Während den Schulferienzeiten gelten ebenfalls die o.g. Regelungen. Individuelle Absprachen sind jederzeit möglich.

 


Versicherung


Der Schüler/in ist durch die "Trommel-Schule Alex Just" nicht gegen Unfallschäden auf dem Schulweg oder im Unterrichtsraum versichert. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung von Privateigentum des Schülers/ der Schülerin.

 


Datenschutzerklärung


Die im Ausbildungsvertrag erfasste Daten verbleiben ausschließlich in der Musikschule und werden nicht an Dritte weder schriftlich, mündlich, in Papierform oder elektronisch weitergegeben. Bei Vertragsauflösung werden Daten nach einer Frist von 3 Jahren gelöscht oder vernichtet.

 


Gerichtsstand


Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Heilbronn.                                                                                           

 

 

Nordheim, April 2023